Am 07.03. und 12.03.2024 erhielten die Klassen 7b und 7a Besuch unserer Bezirkspolizisten Frau Birke und Herr Metz von der Polizeiwache Langerfeld. Die beiden Polizeihauptkommissare übernahmen gemeinsam jeweils für eine Doppelstunde den Unterricht.

Dabei wurden Themen wie Mobbing, Straftatbestände (Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung, Körperverletzung sowie Nachstellung (Stalking)), unterlassene Hilfeleistung und sexuelle Belästigung besprochen.

Hintergrund der Unterrichtsveranstaltungen ist sogenannte Strafmündigkeit ab dem 14 Lebensjahr, die bedeutet, dass man ab 14 Jahren für o.g. Delikte zur Verantwortung gezogen wird und nach dem Strafgesetzbuch (StGB) verurteilt werden kann.

Dies kann laut der Polizei dazu führen, dass bei einer Verurteilung ein entsprechender Eintrag auf dem polizeilichen Führungszeugnis des Schülers zu lesen ist. Die SchülerInnen erfuhren, dass es bei einer Bewerbung um eine Ausbildungsstelle üblich ist, dass das Führungszeugnis vor einer Einstellung und einem Lehrvertrag angefordert wird und Einträge im Führungszeugnis dazu führen können, dass man nicht eingestellt wird. Deshalb richteten Frau Birke und Herr Metz an alle den Appell, selbst dafür zu sorgen, dass man keine Einträge im Führungszeugnis hat, indem man auf sich selbst achtet und keine der genannten Straftaten begeht.

Auch über das Thema „Sexuelle Belästigung“ wurde ausgiebig gesprochen. So erfuhren die SchülerInnen, dass es z.B. verboten ist, wenn man einem Mädchen auf den Hintern haut und sexueller Kontakt zwischen 2 Menschen nur erlaubt ist, wenn beide dies möchten und einverstanden sind. Wenn man dies nicht möchte, ist es wichtig dies auch zu sagen oder anders zu zeigen. Die Polizei erklärte den SchülerInnen, dass es im Rahmen des Schutzkonzeptes der Schule zur Prävention von Gewalt und sexuellem Missbrauch möglich ist, Lehrer oder die Schulsozialarbeiter anzusprechen, wenn man Betroffener von sexueller Belästigung oder sexuellem Missbrauch geworden ist.

Auch das Versenden von Videos mit gewaltverherrlichenden Inhalten oder Kinderpornografie ist verboten. Allein das Weiterleiten solcher Videos ist verboten und wird bestraft.

Außerdem erfuhren die SchülerInnen einiges zum beruflichen Alltag eines Polizisten als Herr Metz und Frau Birke von ihren Erlebnissen im Dienst berichteten. Zum Schluss der Schulstunde hatten die Schüler die Möglichkeit sich die Polizeiausrüstung anzusehen und sich gemeinsam mit den Polizisten fotografieren zu lassen.

Wir bedanken uns herzlich bei Frau Birke und Herrn Metz für die gelungenen Veranstaltungen in beiden Klassen. Sowohl von den Klassenlehrern als auch von den SchülerInnen gab es eine positive Rückmeldung nachdem beide Klassen gut und diszipliniert mitgearbeitet hatten.

Der Besuch der Polizei wurden vom Fachbereich Schulsozialarbeit organisiert.

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